Sportfischen am Gardasee
Erforderliche Dokumente zum Erwerb des Angelscheins (Fischereipatent) für Ausländer und im Ausland niedergelassene Italiener gültig für 3 Monate.
Sie benötigen 2 Wertmarken (eine für das Antragsformular und eine für den Angelschein) Diese erhalten Sie in Postämtern und Tabakläden. Diese Wertmarken müssen Sie dann auf den Angelschein kleben.
Ein gültiges Dokument (Ausweis, Pass oder Führerschein) ist erforderlich.
Das Antragsformular ist in den Fremdenverkehrsämtern oder den Gemeindeämtern erhältlich.
Für alle angrenzenden, Bäche, Flüsse und Seen gelten unterschiedliche Regeln. Die Tourtik-Informationszentren in den einzelnen Ortschaften geben Ihnen gerne Auskünfte. Angelkarten für den Lago di Ledro, Lago di Tenno und Lago di Toblino erhalten Sie in authoristierten Verkaufsstellen. Die Tageskarten sind vergleichsweise günstig. Voraussetzung ist aber der oben beschriebene Angelschein.
Niemals ohne Angelschein angeln. Ordnungshüter sind ständig unterwegs und kontrollieren. Auch auf die Schonzeiten und Grösse der Fische achten. Die Strafen können recht hoch ausfallen.
Wichtige Angelbestimmungen
Man kann von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis zu einer Stunde nach Sonnenuntergang, sowie mit einem Mindestabstand von 50m zu Brücken, Wasserzu- und Abflüssen, Badestränden und mindestens 150m von Röhricht und Wasserreinigungsanlagen entfernt angeln.
Erlaubt sind drei Angeln mit insgesamt 6 Haken.
Nachtangeln ist nur mit einer Angelrute für Aale erlaubt.
Man muss beim Angeln die Verkehrslinien der Schiffahrtsgesellschaft beachten
Jeder Amateurangler darf höchstens 5 kg Fisch am Tag angeln: Karpfen 3 St., Maräne 6 St., Forelle 6 St., Hecht 3 St. und Flussbarsch 20 St.
Man kann natürliche und künstliche Köder benutzen. Es ist verboten mit Blut, Innereien oder lebenden Ködern zu angeln. Jeder Angler darf pro Tag nicht mehr als 1 kg Fliegenlarven oder nicht mehr als 2 kg Trockenfutter benutzen.
Es ist verboten: In der Nähe von Häfen zu angeln, mit blossen Händen zu angeln, den See- oder Flussgrund aufzulockern oder aufzuwühlen, Sprengstoffe zu verwenden, irgendwelche Substanzen in das Wasser zu geben, die der Fauna schaden.
Mindestlängen und Schonzeiten müssen eingehalten werden.
Schonzeiten und Mindestgrösse
Name | Schonzeit | Mindestlänge |
Forelle | 15/11 - 31/01 und 20/06 - 20/08 | 30 cm |
Maraene | 15/11 - 15/01 | 30 cm |
Karpfen | 05/06 - 25/06 | 30 cm |
Schleie | 05/06 - 25/06 | 25 cm |
Hecht | 22/02 - 31/03 | 40 cm |
Aal | 40 cm | |
Flussbarsch | 15/04 - 15/05 | 18 cm |
Maifisch | 05/06 - 10/06 und 01/07 - 06/07 | 15 cm |
Süsswasserkrebs | 01/04 - 30/06 | 7 cm |